AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER
Nachschulung innerhalb der Probezeit - ASF-Kurs
AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER
Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis (nicht Klasse AM, L oder T) wird die Fahrerlaubnis mit einer zweijährigen Probezeit erteilt.
Sollte der/die Fahranfänger/in innerhalb der Probezeit einen Verstoß gegen bestimmte Verkehrsregeln begehen, muß er/sie an einem Nachschulungskurs ASF teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Die Aufforderung zu diesem Kurs erfolgt von der zuständigen Verwaltungsbehörde. Kommt man ihr nicht nach, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
NACHSCHULUNG INNERHALB DER PROBEZEIT
SEMINAR-TERMINE
Der ASF-Nachschulungs-Kurs besteht aus vier Gruppensitzungen a´135 Minuten und einer Fahrprobe von 30 Minuten je Teilnehmer/in.
NÄCHSTER KURS-TERMIN:
08.10.2024
Für weitere Fragen, bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per WhatsApp unter Rufnummer 0 60 21 - 441 45 45.