AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER
Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis (nicht Klasse AM, L oder T) wird die Fahrerlaubnis mit einer zweijährigen Probezeit erteilt.
ASF-SEMINAR
AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER
Sollte der/die Fahranfänger/in innerhalb der Probezeit einen Verstoß gegen bestimmte Verkehrsregeln begehen, muß er/sie an einem Nachschulungskurs ASF teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Die Aufforderung zu diesem Kurs erfolgt von der zuständigen Verwaltungsbehörde. Kommt man ihr nicht nach, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.