BEGLEITENDES FAHREN MIT 17
PRAXIS AUSBILDUNG
Im praktischen Teil sind 12 Sonderfahrten (Pflichtstunden zu je 45 Minuten mit 5x Überland, 4x Autobahn und 3x Nacht vorgeschrieben.
Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen des 17. Geburtstages abgelegt werden.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres darf dann nur in Belgleitung einer erwachsenen Person gefahren werden.