PRAKTISCHE AUSBILDUNG
HIER DIE MINDESTANFORDERUNGEN DES GESETZGEBERS:
FÜHRERSCHEIN-KLASSEN
AM, A1, A2, A
B, BE, L und T
Für die Praxis ist eine Grundausbildung vorgesehen.
Es ist jedoch keine feste Anzahl von Übungsstunden vorgeschrieben. Man muss das Fahrzeug aber schon recht sicher beherrschen, erst danach darf mit der vorgeschriebenen Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten begonnen werden.
Um gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen ist es wichtig sich gewissenhaft vorzubereiten.
Unsere hochqualifizierten Fahrlehrer nehmen regelmäßig an Weiter-bildungen teil und führen Sie erfolgreich durch die Prüfung.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtstunden):
TABELLE BESONDERE AUSBILDUNGSFAHRTEN:
Pflichtstunden für die Führerscheinklassen
A1, A2, A sowie B und BE
Besondere Ausbildungs- fahrten (Pflichtfahrten) |
A1
A2
|
A1 auf A2*)
A1 auf A |
B auf BE |
AM
L
|
|
1 | Überland | 5 | 3 | 3 | 0 |
2 | Autobahn | 4 | 1 | 1 | 0 |
3 | Nacht | 3 | 1 | 1 | 0 |
*) Nur vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Hinweis:
Eine praktische Prüfung ist ohne vorherige Ausbildung (auch ohne Pflichtstunden) von Klasse A1 zu A2 und von Klasse A2 zu A möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis mindestens 2 Jahre in Besitz
ist!
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