PRAKTISCHE AUSBILDUNG

HIER DIE MINDESTANFORDERUNGEN DES GESETZGEBERS:

FÜHRERSCHEIN-KLASSEN

AM, A1, A2, A

 

B, BE, L und T

Für die Praxis ist eine Grundausbildung vorgesehen.

Es ist jedoch keine feste Anzahl von Übungsstunden vorgeschrieben. Man muss das Fahrzeug aber schon recht sicher beherrschen, erst danach darf mit der vorgeschriebenen Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten begonnen werden.

 

Um gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen ist es wichtig sich gewissenhaft vorzubereiten.

Unsere hochqualifizierten Fahrlehrer nehmen regelmäßig an Weiter-bildungen teil und führen Sie erfolgreich durch die Prüfung.
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtstunden):

TABELLE BESONDERE AUSBILDUNGSFAHRTEN:

Pflichtstunden für die Führerscheinklassen

A1, A2, A   sowie  B und BE

 

Besondere

Ausbildungs- fahrten

(Pflichtfahrten)

A1

 

A2


A


B

A1 auf A2*)


A2 auf A*)

 

A1 auf A

B auf BE

AM

 

L


T

 

 
1 Überland 5 3 3 0
2 Autobahn 4 1 1 0
3 Nacht 3 1 1 0

*) Nur vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

 

Hinweis:
Eine praktische Prüfung ist ohne vorherige Ausbildung (auch ohne Pflichtstunden) von Klasse A1 zu A2 und von Klasse A2 zu A möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis mindestens 2 Jahre in Besitz ist!

.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

HIER DIE MINDESTANFORDERUNGEN DES GESETZGEBERS:

FÜHRERSCHEIN-KLASSEN

C1/C1E

 

C/CE

Für die Praxis ist eine Grundausbildung vorgesehen.

Es ist jedoch keine feste Anzahl von Übungsstunden vorgeschrieben. Man muss das Fahrzeug aber schon recht sicher beherrschen, erst danach darf mit der vorgeschriebenen Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten begonnen werden.

 

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Anzahl der vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtstunden):

TABELLE BESONDERE AUSBILDUNGSFAHRTEN:

Pflichtstunden für die Führerscheinklassen bei Erweiterung auf die Klassen C1 oder C1E, C oder CE, einzelne Ausbildungsgänge

.

 

Besondere

Ausbildungsfahrten

(Pflichtfahrten)

B auf C1


C1 auf C

 

C1 auf C1E

B auf C

 

C auf CE

 
1 Überland 3 5
2 Autobahn 1 2
3 Nacht 1 3

.

TABELLE BESONDERE AUSBILDUNGSFAHRTEN:

Pflichtstunden für die Führerscheinklassen bei Erweiterung auf die Klassen C1 und C1E, gemeinsamer Ausbildungsgang

..

 

Besondere

Ausbildungsfahrten

(Pflichtfahrten)

C1 und C1E

In einem gemeinsamen Ausbildungsgang

  Solo Zug Gesamt
1 Überland 1 3 4
2 Autobahn 1 1 2
3 Nacht 0 2 2

..

TABELLE BESONDERE  AUSBILDUNGSFAHRTEN:

Pflichtstunden für die Führerscheinklassen bei Erweiterung auf die Klassen C und CE, gemeinsamer Ausbildungsgang

...

 

Besondere

Ausbildungsfahrten

(Pflichtfahrten)

C und CE

In einem gemeinsamen Ausbildungsgang

  Solo Zug Gesamt
1 Überland 3 5 8
2 Autobahn 1 2 3
3 Nacht 0 3 3

.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

HIER DIE MINDESTANFORDERUNGEN DES GESETZGEBERS:

FÜHRERSCHEIN-KLASSEN

D1, D1E

 

D, DE

Für die Praxis ist eine Grundausbildung vorgesehen.

Die Fahrstundenzahl dafür ist bei der Klasse D genau vorgeschrieben.

Hier wird die besondere Verantwortung von Busfahrer/in berücksichtigt. Man muss das Fahrzeug sehr sicher beherrschen, erst danach darf mit der vorgeschriebenen Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtfahrten) begonnen werden.
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten (Pflichtstunden):

TABELLE BESONDERE AUSBILDUNGSFAHRTEN:

Pflichtstunden für die Führerscheinklassen

D1, D1E   sowie  D und DE

Vorbesitz der Klasse(n)

Dauer des Vorbesitzes Erwerb

Grund-

aus-

bildung

Über-

land-

fahrt

Auto-

bahn-

fahrt

Nacht- fahrt
C C mehr als 2 Jahre D 7 8 4 3
D1 6 4 2 2
C C bis 2 Jahre D 14 16 8 6
D1 8 8 4 6
B/C1

B od. C1

mehr als 2 Jahre

D 33 12 8 5
D1 16 8 4 4
B/C1

B oder C1

bis 2 Jahre

D 45 22 14 8
D1 41 19 12 7
D1   D 20 5 5 5
D   DE*) 4 3 1 1
D1   D1E*) 4 3 1 1

*) entfällt bei Vorbesitz C1E bzw. CE
.

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