FINANZIERUNG

Natürlich bieten wir auch die Möglichkeit, die Kosten für den Führerschein zu finanzieren.

Einfach bequem in kleinen Raten bezahlen.


Informationen rund um die Finanzierung gibt es bei uns in der Fahrschule.

 

Noch keine 18 Jahre alt oder noch in der Ausbildung? - Kein Problem!
Die Finanzierung kann durch ein Familienmitglied oder Freund/in beantragt werden.


Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie alle wichtigen Infos.


Hier gelangen Sie direkt zum Finanzierungsportal:

FINANZIERUNGS-VORAUSSETZUNGEN

1. Mindestens 18, höchstens 74 Jahre
2. Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen
3. Beschäftigungsverhältnis seit mindestens drei Monaten oder Rente
4. Wohnsitz in Deutschland
5. EU-Bürger oder unbefristete Aufenthalts-/ Arbeitsgenehmigung
6. Kein negativer
SCHUFA-Eintrag

 

Quelle:

www.fahrschulenmap.de/fuhrerschein-finanzierung-beispiel/voraussetzungen.html

Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen  

 

Nicht als Einkommen werden angerechnet: Staatliche Zuschüsse/Leistungen wie Bafög oder Ausbildungsvergütungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Waisenrente, Wohnzuschuss. Auszahlungen vom Sparbuch, Taschengeld oder andere freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen, Alimente.


Als Nebeneinkommen werden angerechnet: Erträge aus nebenberuflicher Tätigkeit (400 € Job), Mieteinnahmen (keine Untermiete), gesetzliche Rente, Rentenzahlungen durch Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-/Behindertenrente.

Beschäftigungsverhältnis

 

Arbeitnehmer in Probezeit, Azubis/Schüler, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende können keinen Kreditantrag stellen.
Die Finanzierung kann über ein Familienmitglied oder Freund beantragt werden.

SCHUFA-Eintrag

 

Die SCHUFA ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung".
SCHUFA Mitglieder – Kredit gebende Unternehmen wie Kreditinstitute (z.B. Banken oder Kreditkartengesellschaften), Handels- und Dienstleistungs-unternehmen (z.B. Mobilfunkanbieter oder Versandhäuser) – informieren die SCHUFA über Geschäftstransaktionen ihrer Kunden (z.B. Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte) und über eventuelle negative Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden (z.B. Zahlungsverzug).
Die
SCHUFA verwaltet diese Kundeninformationen und gibt sie – bei berechtigtem Interesse (z. B. Kreditvergabe) und mit Zustimmung des Kunden (SCHUFA-Klausel) – an SCHUFA Mitglieder weiter.

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© Fahrschul-Center Aschaffenburg, Inh. Peter Hörter

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