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Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A) zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zGM).
Einschluss: keiner
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen.
Einschluss: BE, (C1E, wenn C1 vorhanden ist)
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A) zur Beförderung von mehr als 8 außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zGM).
Einschluss: D1
Bemerkung:
Das Mindestalter im Inland beträgt 18 Jahre für Fahrer von Einsatzfahrten der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs-dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen.
Einschluss: BE, D1E (C1E, wenn C1 vorhanden ist)
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