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Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A) mit einer zGM über 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg zGM, bis 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Einschluss: keiner
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B oder C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zGM des Zuges 12000 kg nicht übersteigt.
Einschluss: BE, (D1E, wenn D1 vorhanden ist)
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A) mit einer zGM über 3500 kg, bis 8 Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Einschluss: C1
Bemerkung:
Das Mindestalter im Inland beträgt 18 Jahre für Fahrer von Einsatzfahrten der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs-dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen.
Einschluss: BE, C1E, T (D1E bzw. DE, wenn D1 bzw. D vorhanden ist)
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