Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen
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Zum Führen von Mofas, zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h und von nicht mehr als 50ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Einschluss: keiner
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, max. 50 ccm bzw. 4 kW Nennleistung, bei Elektrofahrzeugen Leermasse max. 350 kg ohne Batterien.
Einschluss: keiner
Hinweis: Jetzt auch schon mit 15 Jahren möglich!
Zwei- und Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder) über 45 km/h, über 50 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW.
Krafträder auch mit Beiwagen von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (max. 0,1 kW/kg).
Einschluss: AM
Bemerkung:
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für unter 18-jährige wurde aufgehoben.
Zwei- und Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder) über 45 km/h, über 50 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW. Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (max. 0,2 kW/kg).
Einschluss: AM, A1
Bemerkung:
Bei Vorbesitz A1 von mind. zwei Jahren, lediglich praktische Prüfung.
Zwei- und Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder) über 45 km/h, über 50 ccm und einer Nennleistung von mehr als 15 kW Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Einschluss: AM, A1, A2
Bemerkung:
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre bei Direktzugang,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW,
20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. zwei Jahren.
Bei Vorbesitz A2 von mind. zwei Jahren, lediglich praktische Prüfung.
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