Kann bei einer Verkehrskontrolle die Prüfbescheinigung nicht vorgezeigt werden, muss der Fahranfänger ein Verwarnungsgeld zahlen.
Ist bei einer Fahrt keine eingetragene Begleitperson anwesend, muss der Fahranfänger ein Bußgeld zahlen und ein Punkt im Verkehrszentralregister wird eingetragen.
Beantragt der Fahranfänger nicht innerhalb von drei Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres seinen Führerschein, so wird dies mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Steht eine Beleitperson unter Drogen oder ist alkoholisiert, muss der Fahranfänger mit einem Bußgeld rechnen, mit Punkten im Verkehrszentralregister und ein Aufbauseminar wird fällig werden. Zu guter
letzt wird die Fahrerlaubnis widerrufen, ebenfalls werden auch die Klassen AM und L widerrufen.